Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten
Assistierte Ausbildung
Die Assistierte Ausbildung - auch AsA genannt - hilft Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine Ausbildung zu finden und/oder erfolgreich abzuschließen. Dem ausbildenden Unternehmen wird Entlastung bei der Durchführung und Organisation der Ausbildung angeboten. Die Auszubildenden bekommen individuell angepassten Förderunterricht und Unterstützung bei persönlichen Problemen.
- Die Kosten für die Assistierte Ausbildung übernimmt die Agentur für Arbeit.
- Ein Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist jederzeit möglich.
- Das Angebot der Unterstützung orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden und des Betriebes. Das heißt, es ist zugeschnitten auf die persönlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen.
- Assistierte Ausbildung kann bereits vor Ausbildungsbeginn zur Unterstützung der Ausbildungsaufnahme ansetzen.
- Assistierte Ausbildung kann auch in Verbindung mit einer Einstiegsqualifizierung genutzt werden.
Eingliederungszuschuss
Dieser ist erhältlich bei der Einstellung von arbeitslos gemeldeten Personen, wenn von der Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist.
- Die Agentur für Arbeit zahlt einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
- Die Förderung ist zeitlich befristet.
- Förderhöhe und –dauer hängen vom Einzelfall ab.
- Fähigkeiten können gezeigt und erkannt werden.
- Die Beantragung muss vor Einstellung erfolgen.
Eine normale betriebsübliche Einarbeitung wird nicht gefördert.
Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung auf eine Ausbildung
Eine Einstiegsqualifizierung - auch EQ genannt - ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten.
- Ziel ist die Heranführung an entsprechenden Ausbildungsinhalte im Betrieb.
- Fähigkeiten können gezeigt und erkannt werden.
- Die Dauer beträgt mindestens 6 Monate und maximal 12 Monate.
- Die Vergütung für Teilnehmende kann bezuschusst werden.
- Eine vorherige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Person in dem Unternehmen schließt die Förderung aus.