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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist seit 1. März 2020 in Kraft. Mit dem Gesetz wird qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten eine Einwanderung nach Deutschland erleichtert. Mögliche Zwecke der Einreise sind definiert. Es gibt Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen.

Im Jahr 2023 wurde das Gesetz überarbeitet und beruht auf drei Säulen:

  • Fachkräftesäule (gültig seit 18. November 2023)
  • Erfahrungssäule (greift zum 01. März 2024)
  • Potenzialsäule (greift zum 01. Juni 2024) 

Das Verfahren von der Antragsstellung bis zur Erteilung des Visums nimmt einige Zeit in Anspruch.

Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft aus einem Drittstaat ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81 AufenthG) bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten.

Das kann die Dauer des Verwaltungsverfahrens bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen.

Fachkraft im Rahmen des Gesetzes

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht allen qualifizierten Fachkräften die Einreise zur Erwerbstätigkeit beziehungsweise Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche mit dem Ziel, Fachkräftemangel zu bekämpfen (Fachkräfte § 18 Abs. 3 AufenthG).

Der Begriff „qualifizierte Fachkraft“ beinhaltet folgende Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung
  • Höhere Abschlüsse (zum Beispiel Promotion)
  • Abgeschlossenes Abitur 

Möglichkeiten/Zwecke der Einreise

Zu diesen Zwecken ist im Rahmen des FEG eine Einreise nach Deutschland möglich:

  • Beschäftigung
  • Arbeitsplatzsuche
  • Ausbildungs- und Studienplatzsuche
  • Berufsausbildung
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation
  • Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Je nach Einreisezweck gelten bestimmte Voraussetzungen beziehungsweise Beschränkungen. Ein Visum muss vor Einreise erteilt sein.

Sonderregelungen

Es gibt unter anderem Sonderregelungen für Fachkräfte aus dem IT-Bereich, besondere Voraussetzungen für Fachkräfte über 45 Jahre und Regelungen zum Mindestlohn.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen und umfangreiche praktische Hinweise finden Sie hier:

Das kleine 1x1 zur Fachkräfteeinwanderung
Make-it-in-Germany 


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