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Wenn du aus einem anderen Land kommst

Zu den Ansprechpartnern


Es gibt zusätzliche Regeln, wenn du aus einem anderen Land kommst. Diese sind abhängig von deinem Heimatland.

Allgemeine Regelungen, um in Deutschland zu studieren findest du im Menüpunkt Allgemeine Voraussetzungen


Aufenthaltserlaubnis/Visum

Bürger aus einem EU-Land, Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz

  • Du bewirbst dich einfach an einer deutschen Universität oder Hochschule.
  • Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigst du nicht.

Bürger aus einem anderen Land

  • Du benötigst eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum zum Studieren.
  • Das Visum beantragst du bei der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland.

Es gibt für einige Länder Ausnahmen. Informationen dazu erhältst du auch bei der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland.

Anerkennung Schulabschluss

Für ein Studium in Deutschland brauchst du eine Hochschulzulassungsberechtigung. Dafür muss dein Schulabschluss anerkannt sein.

Ansprechpartner dafür ist die Zeugnisanerkennungsstelle des Staatlichen Schulamtes in Cottbus. Diese bewertet ausländische Bildungsabschlüsse aus dem schulischen Bereich für den Zugang zu den Universitäten und Fachhochschulen.

Anerkennung Studienabschluss

Du hast im Heimatland bereits einen Hochschulabschluss erworben und möchtest einen höheren Studienabschluss in Deutschland erwerben?

Die Anerkennung erfolgt durch die Hochschule, an der du studieren möchtest.


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