Sonderpädagogische Förderung
Manche Kinder benötigen in der Schule besondere Förderung, zum Beispiel in ihrer Sprache, im Lernen oder im sozialen Verhalten.
Wenn ein Kind in der Schule besondere Förderung benötigt, stellen die Eltern oder die Schule einen Antrag beim Schulamt. Das nennt man: Antrag zur Überprüfung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.
Sonderpädagogische Förderung kann sowohl in der allgemeinbildenden Schule im gemeinsamen Unterricht als auch in der Förderschule erfolgen.
Eltern, deren Kinder diese besondere Förderung benötigen, erhalten eine Beratung beim Landkreis Teltow-Fläming.