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Grundschule

Kinder besuchen in Brandenburg die Grundschule in der Regel sechs Jahre (1. bis 6. Klasse).

In vielen Grundschulen gibt es eine Flexible Eingangsphase. Sie heißt auch Flex-Klasse. Schülerinnen und Schüler können hier von einem bis zu drei Jahren verbleiben – je nach Entwicklung ihrer Leistungen. Kinder mit besonderen Leistungen in der Grundschule können bereits ab der 5. Klasse auf ein Gymnasium oder eine Gesamtschule wechseln.

Grundschulen in Luckenwalde

Die zuständige Grundschule ist abhängig von der Wohnadresse.

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Vor Beginn der 1. Klasse: die Einschulung

  • Schulpflichtig sind Kinder, die bis zum 30. September ihren 6. Geburtstag feiern.
  • Die Stadtverwaltung legt fest, welche Grundschule zuständig ist.
  • Die Anmeldung in der zuständigen Grundschule erfolgt in der Regel bis Ende Februar.
  • Das Kind muss persönlich dabei sein.
  • Die schulärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt findet im Jahr vor der Einschulung statt.
  • Vor der Anmeldung in der Schule braucht das Kind eine Sprachstandsfeststellung. Das ist ein Sprachtest. Hier wird geprüft, wie gut das Kind Deutsch sprechen kann. Manche Kinder benötigen eine gezielte Sprachförderung. 


Nach der 6. Klasse: Wechsel auf eine weiterführende Schule (Ü7-Verfahren)

  • Der Wechsel auf eine weiterführende Schule heißt auch „Ü7-Verfahren“.
  • Weiterführende Schulen sind Oberschule, Gymnasium oder Gesamtschule.
  • Die Grundschule bietet eine Erstberatung für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse und deren Eltern an.
  • Zusätzlich gibt es individuelle Beratungsgespräche mit den Klassenlehrerinnen/den Klassenlehrern.
  • Wichtig für die Wahl der Schule:
    • Halbjahreszeugnis der 6. Klasse
    • Grundschulgutachten
    • Wunsch der Kinder und Eltern
  • Weiterführende Schulen bieten am Jahresanfang oft einen „Tag der offenen Tür“ an.
  • Viele Informationen findest du auch auf den Internetseiten der Schulen.

Bei besonderen Leistungen in der Grundschule

  • Wenn Schülerinnen oder Schüler besonders gut sind, können sie ab der 5. Klasse ein Gymnasium oder eine Gesamtschule besuchen.
  • Das ist möglich zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen.
  • Die Eltern müssen einen Antrag stellen auf "Erstellung einer Empfehlung der Grundschule".