Unterstützung und Förderung
Anspruch auf Kindergeld
Kindergeld wird für junge Erwachsene zwischen dem 18. und vollendeten 25. Lebensjahr gewährt. Es gelten diese Voraussetzungen:
- du absolvierst zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium
- du machst eine zweite Ausbildung und arbeitest maximal 20 Stunden pro Woche, das kann auch ein Minijob sein
- du machst ein Praktikum mit Bezug zum angestrebten Beruf
- du leistest Freiwilligendienst
- du meldest dich bei der Agentur für Arbeit "ausbildungsplatz-suchend"
- du bist arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit "ausbildungsplatz-suchend" gemeldet. Das gilt nur für Personen, die jünger als 21 Jahre sind.
Assistierte Ausbildung
Die Assistierte Ausbildung wird kurz AsA genannt. Sie hilft Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine Ausbildung zu finden und/oder erfolgreich abzuschließen.
Auszubildende erhalten zum Beispiel:
- Unterstützung bei der Berufsorientierung und der Suche nach einem Ausbildungsplatz
- Hilfe bei Sprach- und Lernschwierigkeiten
- Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen
- Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Ausbildung
- Kompetenztraining (zum Beispiel Kommunikation, Selbstpräsentation)
Die Kosten für die Assistierte Ausbildung übernimmt die Agentur für Arbeit.
Berufsausbildungsbeihilfe
Sie wird kurz BaB genannt. Das ist ein monatlicher Zuschuss. Diese Unterstützung kannst du erhalten, wenn du während deiner Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebst aber deine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um neben Miete auch noch Lebensmittel oder Fahrten nach Hause zu bezahlen.
Eine der folgenden Voraussetzungen muss für dich zutreffen:
- Du nimmst teil an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) und bereitest dich dabei auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vor.
- Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und der Ausbildungsbetrieb ist zu weit entfernt von deinen Eltern.
- Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und du bist über 18 Jahre alt oder verheiratet oder lebst mit deiner Partnerin/deinem Partner zusammen.
- Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und du hast mindestens ein Kind und lebst nicht in der Wohnung deiner Eltern.
Sozialticket
Das Sozialticket kostet nur 50 % des normalen Fahrpreises gemäß VBB Tarif. Es ist gültig für Buslinien der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH. Das Ticket kann gegen Vorlage einer Kundenkarte in den Bussen der Verkehrsgesellschaft und am Vorverkauf erworben werden.
Wenn dir das Jobcenter Teltow-Fläming Leistungen bezahlt, erhältst du dort die Kundenkarte. Bekommst du Leistungen vom Sozialamt Teltow-Fläming, kannst du dort eine Kundenkarte anfragen.
Wo kannst du das Sozialticket nicht nutzen: bei Fahrten mit der Deutschen Bahn AG, ODEG und der S-Bahn Berlin.
Wohngeld: hast du darauf Anspruch?
Du bekommst in der Ausbildung in der Regel kein Wohngeld.
Das liegt daran, dass du grundsätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hast – unabhängig davon, ob du sie beantragt hast oder nicht.