Allgemeine Hinweise
Eine Existenzgründung beschreibt den Start in die Selbständigkeit.
Es handelt sich um die Gründung eines kleineren Unternehmens, das aus einem oder mehreren Mitarbeitern besteht. Unter Existenzgründung versteht man aber auch den Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit.
Arten der Existenzgründung
Es gibt zwei Arten der Existenzgründung in Deutschland:
Ein Gewerbe betreiben
- Du bist selbständig tätig mit der Herstellung und/oder Verkauf von Waren.
- Du musst einen Gewerbeschein beim Gewerbeamt beantragen.
- Für einige Tätigkeiten brauchst du eine Zulassung. Das heißt "erlaubnispflichtiges Gewerbe".
- Du bist verpflichtet, Gewerbesteuer an das Finanzamt zu zahlen.
Freiberuflich tätig sein
- Das Finanzamt entscheidet, ob deine selbständige Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist.
- Für einige Berufe brauchst du bestimmte Qualifikationen oder Berufsabschlüsse (zum Beispiel Ärztin oder Arzt).
- Du zahlst keine Gewerbesteuer.
- Eine Anmeldung beim Finanzamt muss erfolgen.
Vor dem Start: informieren und beraten lassen
Im Landkreis Teltow-Fläming gibt es viele öffentliche Beratungsstellen, die dir bei der Existenzgründung helfen. Zum Beispiel mit diesen Angeboten:
- Erstberatung
- Begleitung und Einzelcoaching
- Orientierungsseminare
- Gründerseminare
Die Angebote sind oft kostenfrei. In der Beratung erhältst du auch Hinweise zur Finanzierung und zu Förderprogrammen.
Voraussetzungen
- Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
- Möglicherweise brauchst du bestimmte fachliche Qualifikationen (zum Beispiel Meisterbrief).
- Rechtsgrundlage für Menschen aus anderen Ländern ist § 21 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.