Inhalt

Während der Beschäftigung

Zu den Ansprechpartnern


Arbeitsunfähigkeit (Krankheit)

Du hast die Pflicht, deinen Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren, wenn du krank bist. Man nennt das auch arbeits- oder dienstunfähig sein.

Wen informierst du?

  • Du meldest dich telefonisch oder per E-Mail bei der verantwortlichen Person.
  • Wenn du keine Möglichkeit hast, das selbst zu machen, dann bitte eine andere Person um Hilfe.

Wann informierst du?

  • zu Beginn des ersten Fehltages, also vor deinem geplanten Dienstbeginn
  • Geplante Aufenthalte im Krankenhaus kannst du direkt nach Erhalt des Termins mitteilen.
  • Wichtig ist auch die Information, wie lange du nicht arbeiten kannst. 

Welche Nachweise brauchst du?

  • In der Regel brauchst du von deinem Hausarzt eine "Krankschreibung". Offiziell heißt es Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch kurz AU genannt.
  • Wenn du im Krankenhaus bist, frage dort nach, welche Unterlagen du als Nachweis für deine Behandlung erhältst.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt.

Ausbeutung

Im Land Brandenburg gibt es Beratungsstellen, die über Arbeitsrechte informieren und bei Schwierigkeiten unterstützen, zum Beispiel bei fehlenden Gehalts-/Lohnzahlungen oder unregelmäßigen Arbeitszeiten. Mögliche Beratungsstellen sind zum Beispiel "Migration und gute Arbeit" und „Faire Arbeit“.

Dort erhältst du auch Unterstützung im Fall von Zwang, Gewalt oder Täuschung im Arbeitsverhältnis, also in (Verdachts-)Fällen von Zwangsarbeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung.

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist eine Variante von Urlaub, die deine persönliche Weiterbildung fördert.

Beschäftigte in Brandenburg haben ein Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an Weiterbildungen.

  • Es muss eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung sein. Die Anerkennung regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
  • Bei einer Beschäftigung in Vollzeit stehen dir 5 Tage im Jahr zur Verfügung.
  • Arbeitest du in Teilzeit, reduziert sich der Anspruch entsprechend.
  • Während der Teilnahme wird Lohn/Gehalt weitergezahlt.
  • Die Weiterbildungskosten musst du in der Regel selbst zahlen.

Diskriminierung

Diskriminierung kann in vielen Bereichen vorkommen, zum Beispiel aufgrund von:

  • Herkunft
  • Geschlecht
  • Alter
  • Religion.

Es gibt ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG genannt. Das soll vor Diskriminierung schützen. Das AGG gibt zum Beispiel vor, dass Stellenausschreibungen nicht nur für bestimmte Personengruppen formuliert sein dürfen (Männer/Frauen/jung/Deutsche).

Wenn du Diskriminierung in deinem Arbeitsleben erlebst, kannst du dich an eine Beratungsstelle wenden.

Elternzeit

In Deutschland ist es für beide Elternteile möglich, nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit zu nehmen. In der Zeit ist man nicht voll erwerbstätig und erhält vom Arbeitgeber keinen Lohn.

Für die Zeit kann man Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen (Jugendamt im Landkreis Teltow-Fläming).

Das Recht auf Elterngeld ist abhängig von deinem Aufenthaltsstatus.

Entgeltumwandlung

Mit einer Entgeltumwandlung kannst du staatlich gefördert für die Rente vorsorgen. Du verzichtest bei der Entgeltumwandlung auf die Auszahlung eines Teils deines Gehalts.

Dieser einbehaltene Betrag wird direkt vom Arbeitgeber für dich in eine Betriebsrente eingezahlt.

Kind krank

Wird das eigene Kind krank, dann ist es erlaubt, zu Hause zu bleiben. Es gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Das Kind ist 12 Jahre oder jünger.
  • Du hast eine Bescheinigung vom Kinderarzt als Krankmeldung für den Arbeitgeber.
  • Die Anzahl der Kinderkrankentage ist gesetzlich geregelt.
  • Je nach Arbeitsvertrag erhältst du Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder Kinderkrankengeld von der Krankenkasse.
  • Du musst deinen Arbeitgeber informieren, dass du arbeitsunfähig bist. Unter dem Punkt Arbeitsunfähigkeit findest du dazu Informationen.

Krankheit

Informationen findest du unter dem Punkt "Arbeitsunfähigkeit".

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Gehalt oder Lohn werden in der Regel auf ein Bankkonto überwiesen. Dein Arbeitgeber ist per Gesetz verpflichtet, dir eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung auszustellen.

Auf der Abrechnung siehst du allgemeine Angaben:

  • Versicherungsnummer
  • Steuerklasse
  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Beginn der Beschäftigung
  • Zeitraum der Abrechnung

und einen Hauptteil mit diesen Angaben:

  • Bruttolohn oder -gehalt
  • Bezeichnung und Beträge der Abzüge (zum Beispiel Steuern, Sozialversicherungsbeiträge)
  • möglicherweise weitere Abzüge (zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Lohnpfändung)
  • Auszahlungsbetrag

Du erhältst keine Gehalts- oder Lohnzahlung von deinem Arbeitgeber?

Informationen dazu findest du unter "Ausbeutung" oder „Insolvenz des Arbeitgebers“.

Lohnsteuerklassen

Wenn du arbeitest, musst du Lohnsteuer zahlen.

Das Finanzamt ordnet dir automatisch eine Lohnsteuerklasse zu. Die Lohnsteuerklasse ist abhängig von deiner persönlichen Situation, zum Beispiel ob du verheiratet bist oder Kinder hast. Es gibt 6 Lohnsteuerklassen in Deutschland.

Du musst die Steuerklasse wechseln, wenn sich deine Situation ändert. Die Änderung beantragst du bei deinem zuständigen Finanzamt.

Mutterschutz

Mutterschutz gibt es für alle schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen. Das ist geregelt im Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium. In der Regel erhalten Selbständige keinen Mutterschutz.

Zum Mutterschutz gehören unter anderem:

  • der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Regelungen der Arbeits- und Ruhetage
  • ein besonderer Schutz vor Kündigung
  • ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt
  • die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots

Nebentätigkeit

Nebentätigkeit oder Nebenbeschäftigung ist eine Tätigkeit, die du zusätzlich zu deiner Hauptbeschäftigung machst.

Du musst deinen Arbeitgeber vor Beginn darüber informieren. Das machst du am besten schriftlich.

Pflege von Angehörigen

Pflegebedürftig sind Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung Hilfe und Unterstützung brauchen.

Wenn ein Mitglied deiner Familie zu Hause gepflegt werden muss, gibt es Hilfen, die du beantragen kannst. Das sind zum Beispiel:

  • Pflegegeld
  • Freistellung

Eine Beratung dazu erhältst du im Pflegestützpunkt vom Landkreis Teltow-Fläming.

Schwarzarbeit

Wer in Deutschland arbeitet, muss Steuern und Abgaben an die Sozialversicherung bezahlen.

Du arbeitest für eine Firma, der Arbeitgeber hat dich aber nicht angemeldet. Das bedeutet, dass du keine Steuern oder Sozialbeiträge zahlst. Das ist verboten.

Nähere Informationen findest du hier.

Steuern

Einkommenssteuer

  • Das ist die wichtigste Steuer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.
  • Man nennt sie auch Lohnsteuer.
  • Dein Arbeitgeber überweist jeden Monat die Lohnsteuer an das Finanzamt.

Kirchensteuer

  • Wenn du Mitglied in der Kirche bist, musst zu Kirchensteuer zahlen.
  • Auch diesen Betrag überweist dein Arbeitgeber an das Finanzamt.

Was ist eine Einkommenssteuererklärung

Nach Ablauf des Kalenderjahres kannst du prüfen lassen, ob du zu viel Einkommenssteuer gezahlt hast. Dazu gibst du eine "Einkommenssteuererklärung" an dein Finanzamt. 

Meistens ist diese Erklärung freiwillig. Viele Menschen bekommen aber Geld vom Staat zurück.

Unfall

Es handelt sich um einen Arbeitsunfall, wenn

  • du als Beschäftigte oder Beschäftigter einen Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hast.
  • du einen Unfall bei der Arbeit hast.

Wende dich direkt an die Personalabteilung oder die für Personal verantwortliche Person bei deinem Arbeitgeber.

Urlaub

In Deutschland gilt für Beschäftigte des Bundesurlaubsgesetz. Das regelt in § 3, wie viele Urlaubstage dein Arbeitgeber dir mindestens pro Kalenderjahr geben muss.

  • Du bekommst an den Urlaubtagen weiterhin Geld vom Arbeitgeber.
  • Bei einer 6-Tages-Woche hast du Anspruch auf mindestens 24 Tage Urlaub pro Kalenderjahr.
  • Bei einer 5-Tages-Woche hast du Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub pro Kalenderjahr.
  • Arbeitest du an weniger Tagen in der Woche, erhältst du anteilig Urlaub.
  • Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ist die Höhe deines Urlaubs festgelegt.
  • Wenn dein Arbeitsvertrag vor Ende des Kalenderjahres endet, kann sich der Anspruch verringern.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (abgekürzt mit VL oder VWL) sind eine Geldleistung durch den Arbeitgeber.

Sie sind freiwillig oder werden über den Tarif- bzw. Arbeitsvertrag vereinbart.

Maximal 40 Euro gibt es im Monat. Das Geld kannst du unterschiedlich anlegen, zum Beispiel in einem Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan.

Zusatzversorgung

Das nennt man auch Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes haben darauf Anspruch. Durch die Zusatzversorgung erhalten sie zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung.

Dabei werden Beiträge vom Nettoeinkommen abgezogen und später mit der Rente oder bei Erwerbsminderung ausgezahlt.

Deine Ansprechpartner