Ein gutes Arbeitsende
Es gibt verschiedene Arten, wie ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Welche Schritte du dann gehen musst, ist abhängig vom Grund der Beendigung.
Dein Arbeitgeber kündigt dich
- Prüfe, ob dein Arbeitgeber die Kündigungsfristen beachtet hat.
- Du bist dir unsicher, ob die Kündigung korrekt ist: kontaktiere eine Beratungsstelle (zum Beispiel Migration und gute Arbeit, Faire Arbeit).
- Arbeitssuchend-Meldung bei Agentur für Arbeit
- spätestens 3 Monate vor Beschäftigungsende oder
- innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt einer kurzfristigen Kündigung
- Arbeitslos-Meldung bei der Agentur für Arbeit
- frühestens 3 Monate for Beschäftigungsende
- spätestens am 1.Tag der Arbeitslosigkeit
- Die Meldung ist Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Dein befristeter Vertrag endet
- Rechtzeitige Suche nach einem neuen Arbeitsplatz
- Arbeitssuchend-Meldung bei Agentur für Arbeit spätestens 3 Monate vor Beschäftigungsende
- Arbeitslos-Meldung spätestens am 1.Tag der Arbeitslosigkeit
- Die Arbeitslos-Meldung ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Meldungen sind online oder persönlich möglich.
- Beantragung von Arbeitslosengeld bei Agentur für Arbeit (bei mehr als 12 Monaten Beschäftigungszeit)
- Beantragung Bürgergeld beim Jobcenter Teltow-Fläming (bei weniger als 12 Monaten Beschäftigungszeit)
Du kündigst selber (Eigenkündigung)
- Das musst du schriftlich machen.
- Eine Regelung zur Kündigungsfrist findest du im Arbeitsvertrag. Falls dort nichts geregelt ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB).
- Im Idealfall hast du bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben.
- Bei einer Eigenkündigung ohne neuen Job beginnt die Arbeitslosigkeit:
- mit Sperre vom Arbeitsamt und finanzielle Nachteile.
Insolvenz des Arbeitgebers
Insolvenz bedeutet, dass der Arbeitgeber kein Lohn oder Gehalt zahlen kann. Wenn dein Arbeitgeber keine Zahlung an dich leistet, kannst du folgendes tun:
- Prüfe deine Lohn-/Gehaltsnachweise auf Richtigkeit.
- Eine falsche Abrechnung meldest du deinem Arbeitgeber schriftlich.
- Wenn dein Arbeitgeber weiterhin nicht korrekt zahlt, meldest du dich bei der Agentur für Arbeit. Möglicherweise kannst du Insolvenzgeld bzw. Insolvenzausfallgeld beantragen.
- Eine Eigenkündigung solltest du nicht machen, dann hast du Nachteile.
- Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber solltest du dich schnell arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.
Recht auf Dokumente zum Beschäftigungsende
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir diese Dokumente zu übergeben:
- schriftliche Kündigung (falls der Arbeitgeber dir das Kündigungsschreiben noch nicht übergeben hat)
- Lohnsteuerkarte und Lohnsteuerbescheinigung
- Arbeitszeugnis (auf Anforderung ein qualifiziertes Arbeitszeugnis)
- Sozialversicherungsausweis und der Nachweis über die Meldung bei der Sozialversicherung
- Urlaubsbescheinigung: das ist ein Nachweis, wieviel Urlaub im laufenden Jahr genommen wurde beziehungsweise wieviel noch übrig ist
- Nachweis über Altersvorsorge
- sofern vorhanden: Nachweis über vermögenswirksame Leistungen
Rückgabe an den Arbeitgeber zum Ende der Beschäftigung
Du hast die Pflicht zur Rückgabe von:
- Schlüssel der Dienststelle
- Arbeitsmaterialien
- Arbeitskleidung (nur, wenn der Arbeitgeber dir diese kostenfrei überlassen hat)