Beschäftigungsformen
Hier sind häufige Formen der Beschäftigung näher erklärt.
Es gibt in Deutschland auch weitere Arten. Das sind zum Beispiel Telearbeit, Heimarbeit, Altersteilzeit, Trainee-Job.
Vollzeit
Arbeitszeit
- tariflich oder vom Arbeitgeber festgelegte Arbeitszeit
- in der Regel bis zu 40 Stunden an fünf Tagen pro Woche
Gehalt
- tariflich oder vom Arbeitgeber festgelegt
Urlaub
- laut §3 BUrlG: mindestens 24 Werktage, bezogen auf eine 6-Tage-Woche
- oder laut Tarif
Versicherung
- sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Rentenversicherung)
- Unfallversicherung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg
Teilzeit
Arbeitszeit
- reduzierte Arbeitszeit, die abgestimmt wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Gehalt
- anteilig je nach Stundenzahl
Urlaub
- arbeitet man an allen Tagen wie Vollbeschäftigte:
- mindestens 24 Werktage, bezogen auf eine 6-Tage-Woche, laut §3 BUrlG
- oder laut Tarif
- arbeitet man an weniger Tagen: Reduzierung der Urlaubstage entsprechend der Arbeitstage
Versicherung
- sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Rentenversicherung)
- Unfallversicherung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg
Minijob (geringfügige Beschäftigung)
Arbeitszeit
- Anzahl der Arbeitsstunden abhängig vom Stundenlohn
- kurzfristiger Minijob: Arbeitseinsatz darf im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten
- auch als Nebenjob möglich
Gehalt
- Mindestlohn
- maximal 520€ pro Monat
Urlaub
- laut §3 BUrlG: mindestens 24 Werktage, bezogen auf eine 6-Tage-Woche
- arbeitet man an weniger Tagen: Reduzierung der Urlaubstage entsprechend der Arbeitstage
Versicherung
- Beiträge zu Krankenversicherung und Rentenversicherung sind abhängig von der Art des Minijobs (Minijob mit Verdienstgrenze oder kurzfristiger Minijob)
- Unfallversicherung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg
- Pflegeversicherung beitragsfrei
- keine Arbeitslosenversicherung
Midijob (Gleitzonenregelung)
Arbeitszeit
- Anzahl der möglichen Arbeitsstunden ist abhängig vom Stundenlohn
Gehalt
- zwischen 520,01 und 2.000,00 € pro Monat
- geringere Sozialabgaben
Urlaub
- laut §3 BUrlG: mindestens 24 Werktage, bezogen auf eine 6-Tage-Woche, oder laut Tarif
Versicherung
- sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Rentenversicherung)
- Unfallversicherung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg
Praktikum
Es gibt verschiedene Regelungen für Menschen im Praktikum. Diese sind abhängig von der Art des Praktikums.
Häufige Praktikumsformen sind:
- Pflichtpraktikum
- Schülerpraktikum
- Zwischenpraktikum
- Vor- oder Nachpraktikum
- freiwilliges Praktikum
- Praktikum nach Schulabschluss
- Praktikum vor Beginn von Ausbildung und Studium
- mit oder ohne Bezahlung
Arbeitszeit
- Pflichtpraktikum: vorgegeben durch die Schule, die Hochschule oder einen anderen Bildungsträger
- freiwilliges Praktikum: individuelle Abstimmung mit dem Arbeitgeber
Gehalt
- Pflichtpraktikum: in der Regel kein Anspruch auf Gehaltszahlung
- freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert:
- gesetzlicher Mindestlohn
- darüber hinaus individuelle Abstimmung mit dem Arbeitgeber
Urlaub
- Pflichtpraktikum: kein Urlaubsanspruch
- freiwilliges Praktikum: individuelle Abstimmung mit dem Arbeitgeber
Versicherung
Wichtigste Versicherungen sind Krankenversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung. Oft bist du während Schule, Ausbildung oder Studium noch über die Versicherungen deiner Eltern versichert.
Krankenversicherung
- bis 25 Jahre in der Familienversicherung krankenversichert (bei einem Verdienst von bis zu 450 € im Monat)
- ab 26 Jahre eigene gesetzliche Krankenversicherung
- je nach Gehalt sind die Beiträge zur Krankenversicherung unterschiedlich
Unfallversicherung
- in der Regel über die Schule, Hochschule, einen anderen Bildungsträger oder das Unternehmen
- am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg
Haftpflichtversicherung
- Pflichtpraktikum: Betriebshaftpflichtversicherung des Bildungsträgers
- freiwilliges Praktikum: über die private Haftpflichtversicherung deiner Eltern oder eine eigene Versicherung
- Eine Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht. Es kann aber teuer werden, wenn du im Schadenfall eine Reparatur oder ähnliches aus eigener Tasche zahlen musst.
Zeitarbeit
Arbeitszeit
- tariflich, in der Regel 35 Stunden pro Woche
- abhängig von den Schichtzeiten im Einsatzbetrieb
- Sammlung von Plus- oder Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto (wenn du mehr oder weniger Stunden arbeitest als im Vertrag vereinbart ist)
Gehalt
- tariflich oder vom Vertragsgeber/Arbeitgeber festgelegt
Urlaub
- laut §3 BUrlG: mindestens 24 Werktage, bezogen auf eine 6-Tage-Woche, oder laut Tarif
Versicherung
- sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Rentenversicherung)
- Unfallversicherung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg
Freiberufler (Freelancer, freier Mitarbeiter)
Arbeitszeit
- in Abstimmung mit dem Auftraggeber
Gehalt
- Gehalt nennt man Honorar
- Honorar in Abstimmung/nach Verhandlung mit dem Auftraggeber
Urlaub
- in einigen Fällen unbezahlte Freistellung möglich
Versicherung
- Krankenversicherung: freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert
- Rentenversicherung: Pflichtversicherung für bestimmte Tätigkeiten, freiwillige Versicherung für die private Vorsorge möglich
- Unfallversicherung: Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen
- Pflegeversicherung: zusätzlicher Abschluss nötig, wenn du privat krankenversichert bist
- Berufshaftpflichtversicherung: Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen
Je nach Tätigkeit kann es weitere Versicherungen geben, die du abschließen musst.
Ehrenamtliche Beschäftigung
Arbeitszeit
- Das ist abhängig von deinen Möglichkeiten und dem Umfang der Aufgaben.
Gehalt
- In der Regel erhältst du kein Geld.
- Manchmal wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Diese ist bis zu einem gewissen Betrag im Jahr steuerfrei.
- Wenn du soziale Leistungen empfängst, zählt die Aufwandsentschädigung als Einkommen/Zuverdienst. Es gelten bestimmte Grenzen, ohne dass die soziale Leistung gekürzt wird.
Urlaub
- Du hast keinen Anspruch.
Versicherung
- Unfallversicherung: eigene Versicherung oder über das Land Brandenburg für den Ort der Tätigkeit und den Fahrweg
- Haftpflichtversicherung: über den Träger/die Einrichtung, oder - falls das nicht zutrifft - über das Land Brandenburg