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Beschäftigungsformen

Hier sind häufige Formen der Beschäftigung näher erklärt.

Es gibt in Deutschland auch weitere Arten. Das sind zum Beispiel Telearbeit, Heimarbeit, Altersteilzeit, Trainee-Job.


Vollzeit

Arbeitszeit

  • tariflich oder vom Arbeitgeber festgelegte Arbeitszeit
  • in der Regel bis zu 40 Stunden an fünf Tagen pro Woche

Gehalt

  • tariflich oder vom Arbeitgeber festgelegt

Urlaub

  • laut §3 BUrlG: mindestens 24 Werktage, bezogen auf eine 6-Tage-Woche
  • oder laut Tarif

Versicherung

  • sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Rentenversicherung)
  • Unfallversicherung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg

Teilzeit

Arbeitszeit

  • reduzierte Arbeitszeit, die abgestimmt wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Gehalt

  • anteilig je nach Stundenzahl

Urlaub

  • arbeitet man an allen Tagen wie Vollbeschäftigte:
    • mindestens 24 Werktage, bezogen auf eine 6-Tage-Woche, laut §3 BUrlG
    • oder laut Tarif
  • arbeitet man an weniger Tagen: Reduzierung der Urlaubstage entsprechend der Arbeitstage

Versicherung

  • sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Rentenversicherung)
  • Unfallversicherung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg

Minijob (geringfügige Beschäftigung)

Arbeitszeit

  • Anzahl der Arbeitsstunden abhängig vom Stundenlohn
  • kurzfristiger Minijob: Arbeitseinsatz darf im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten
  • auch als Nebenjob möglich

Gehalt

  • Mindestlohn
  • maximal 520€ pro Monat

Urlaub

  • laut §3 BUrlG: mindestens 24 Werktage, bezogen auf eine 6-Tage-Woche
  • arbeitet man an weniger Tagen: Reduzierung der Urlaubstage entsprechend der Arbeitstage

Versicherung

  • Beiträge zu Krankenversicherung und Rentenversicherung sind abhängig von der Art des Minijobs (Minijob mit Verdienstgrenze oder kurzfristiger Minijob)
  • Unfallversicherung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg
  • Pflegeversicherung beitragsfrei
  • keine Arbeitslosenversicherung

Midijob (Gleitzonenregelung)

Arbeitszeit

  • Anzahl der möglichen Arbeitsstunden ist abhängig vom Stundenlohn

Gehalt

  • zwischen 520,01 und 2.000,00 € pro Monat
  • geringere Sozialabgaben

Urlaub

  • laut §3 BUrlG: mindestens 24 Werktage, bezogen auf eine 6-Tage-Woche, oder laut Tarif

Versicherung

  • sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Rentenversicherung)
  • Unfallversicherung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg

Praktikum

Es gibt verschiedene Regelungen für Menschen im Praktikum. Diese sind abhängig von der Art des Praktikums.

Häufige Praktikumsformen sind:

  • Pflichtpraktikum
    • Schülerpraktikum
    • Zwischenpraktikum
    • Vor- oder Nachpraktikum
  • freiwilliges Praktikum
    • Praktikum nach Schulabschluss
    • Praktikum vor Beginn von Ausbildung und Studium
    • mit oder ohne Bezahlung

Arbeitszeit

  • Pflichtpraktikum: vorgegeben durch die Schule, die Hochschule oder einen anderen Bildungsträger
  • freiwilliges Praktikum: individuelle Abstimmung mit dem Arbeitgeber

Gehalt

  • Pflichtpraktikum: in der Regel kein Anspruch auf Gehaltszahlung
  • freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert:
    • gesetzlicher Mindestlohn
    • darüber hinaus individuelle Abstimmung mit dem Arbeitgeber

Urlaub

  • Pflichtpraktikum: kein Urlaubsanspruch
  • freiwilliges Praktikum: individuelle Abstimmung mit dem Arbeitgeber

Versicherung

Wichtigste Versicherungen sind Krankenversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung. Oft bist du während Schule, Ausbildung oder Studium noch über die Versicherungen deiner Eltern versichert.

Krankenversicherung

  • bis 25 Jahre in der Familienversicherung krankenversichert (bei einem Verdienst von bis zu 450 € im Monat)
  • ab 26 Jahre eigene gesetzliche Krankenversicherung 
  • je nach Gehalt sind die Beiträge zur Krankenversicherung unterschiedlich

Unfallversicherung

  • in der Regel über die Schule, Hochschule, einen anderen Bildungsträger oder das Unternehmen 
  • am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg

Haftpflichtversicherung

  • Pflichtpraktikum: Betriebshaftpflichtversicherung des Bildungsträgers
  • freiwilliges Praktikum: über die private Haftpflichtversicherung deiner Eltern oder eine eigene Versicherung
  • Eine Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht. Es kann aber teuer werden, wenn du im Schadenfall eine Reparatur oder ähnliches aus eigener Tasche zahlen musst.

Zeitarbeit

Arbeitszeit

  • tariflich, in der Regel 35 Stunden pro Woche
  • abhängig von den Schichtzeiten im Einsatzbetrieb
  • Sammlung von Plus- oder Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto (wenn du mehr oder weniger Stunden arbeitest als im Vertrag vereinbart ist)

Gehalt

  • tariflich oder vom Vertragsgeber/Arbeitgeber festgelegt

Urlaub

  • laut §3 BUrlG: mindestens 24 Werktage, bezogen auf eine 6-Tage-Woche, oder laut Tarif

Versicherung

  • sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Rentenversicherung)
  • Unfallversicherung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg

Freiberufler (Freelancer, freier Mitarbeiter)

Arbeitszeit

  • in Abstimmung mit dem Auftraggeber

Gehalt

  • Gehalt nennt man Honorar
  • Honorar in Abstimmung/nach Verhandlung mit dem Auftraggeber

Urlaub

  • in einigen Fällen unbezahlte Freistellung möglich

Versicherung

  • Krankenversicherung: freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert
  • Rentenversicherung: Pflichtversicherung für bestimmte Tätigkeiten, freiwillige Versicherung für die private Vorsorge möglich
  • Unfallversicherung: Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen
  • Pflegeversicherung: zusätzlicher Abschluss nötig, wenn du privat krankenversichert bist
  • Berufshaftpflichtversicherung: Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen

Je nach Tätigkeit kann es weitere Versicherungen geben, die du abschließen musst.

Ehrenamtliche Beschäftigung

Arbeitszeit

  • Das ist abhängig von deinen Möglichkeiten und dem Umfang der Aufgaben.

Gehalt

  • In der Regel erhältst du kein Geld.
  • Manchmal wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Diese ist bis zu einem gewissen Betrag im Jahr steuerfrei.
  • Wenn du soziale Leistungen empfängst, zählt die Aufwandsentschädigung als Einkommen/Zuverdienst. Es gelten bestimmte Grenzen, ohne dass die soziale Leistung gekürzt wird.

Urlaub

  • Du hast keinen Anspruch.

Versicherung

  • Unfallversicherung: eigene Versicherung oder über das Land Brandenburg für den Ort der Tätigkeit und den Fahrweg
  • Haftpflichtversicherung: über den Träger/die Einrichtung, oder - falls das nicht zutrifft - über das Land Brandenburg