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Zusatzversorgung

Das nennt man auch Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes haben darauf Anspruch. Durch die Zusatzversorgung erhalten sie zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung.

Dabei werden Beiträge vom Nettoeinkommen abgezogen und später mit der Rente oder bei Erwerbsminderung ausgezahlt.