Vor Beginn der 1. Klasse: die Einschulung
- Schulpflichtig sind Kinder, die bis zum 30. September ihren 6. Geburtstag feiern.
- Die Stadtverwaltung legt fest, welche Grundschule zuständig ist.
- Die Anmeldung in der zuständigen Grundschule erfolgt in der Regel bis Ende Februar.
- Das Kind muss persönlich dabei sein.
- Die schulärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt findet im Jahr vor der Einschulung statt.
- Vor der Anmeldung in der Schule braucht das Kind eine Sprachstandsfeststellung. Das ist ein Sprachtest. Hier wird geprüft, wie gut das Kind Deutsch sprechen kann. Manche Kinder benötigen eine gezielte Sprachförderung.