Schwarzarbeit - Folgen für den Arbeitgeber, die Arbeitgeberin
Bußgelder bis zu einer Maximalhöhe von 500.000 Euro sowie Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren sind möglich.
- Nichtanmeldung bei der Sozialversicherung: bis zu 25.000 Euro
- Fehlende Gewerbeanmeldung: bis zu 50.000 Euro
- Bewusstes Initiieren von Schwarzarbeit: bis zu 50.000 Euro
Zusätzlich müssen die Arbeitgeber, die Schwarzarbeit unterstützt haben, immer damit rechnen, dass nicht gezahlte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich zur Strafe zurückgezahlt werden müssen.