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Schwarzarbeit - Folgen für den Arbeitgeber, die Arbeitgeberin

Bußgelder bis zu einer Maximalhöhe von 500.000 Euro sowie Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren sind möglich.

  • Nichtanmeldung bei der Sozialversicherung: bis zu 25.000 Euro
  • Fehlende Gewerbeanmeldung: bis zu 50.000 Euro
  • Bewusstes Initiieren von Schwarzarbeit: bis zu 50.000 Euro

Zusätzlich müssen die Arbeitgeber, die Schwarzarbeit unterstützt haben, immer damit rechnen, dass nicht gezahlte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich zur Strafe zurückgezahlt werden müssen.