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Mutterschutz

Mutterschutz gibt es für alle schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen. Das ist geregelt im Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium. In der Regel erhalten Selbständige keinen Mutterschutz.

Zum Mutterschutz gehören unter anderem:

  • der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Regelungen der Arbeits- und Ruhetage
  • ein besonderer Schutz vor Kündigung
  • ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt
  • die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots