Kündigung/Insolvenz
Dein Arbeitgeber kündigt dich
- Prüfe, ob dein Arbeitgeber die Kündigungsfristen beachtet hat.
- Du bist dir unsicher, ob die Kündigung korrekt ist: kontaktiere eine Beratungsstelle (zum Beispiel Migration und gute Arbeit, Faire Arbeit).
Du kündigst selber (Eigenkündigung)
- Das musst du schriftlich machen.
- Eine Regelung zur Kündigungsfrist findest du im Arbeitsvertrag. Falls dort nichts geregelt ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die findest du in § 622 BGB.
- Im Idealfall hast du bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben.
- Bei einer Eigenkündigung ohne neuen Job kommst du in die Arbeitslosigkeit. Die Agentur für Arbeit kann eine Sperre erteilen und du hast finanzielle Nachteile.
Insolvenz des Arbeitgebers
Insolvenz bedeutet, dass der Arbeitgeber kein Lohn oder Gehalt mehr zahlt. Erhältst du keine Zahlung mehr von deinem Arbeitgeber, kannst du folgendes tun:
- Prüfe deine Lohn-/Gehaltsnachweise auf Richtigkeit.
- Eine falsche Abrechnung meldest du deinem Arbeitgeber schriftlich.
- Wenn dein Arbeitgeber weiterhin nicht korrekt zahlt, meldest du dich bei der Agentur für Arbeit.
- Möglicherweise kannst du Insolvenzgeld bzw. Insolvenzausfallgeld beantragen.
- Eine Eigenkündigung solltest du nicht machen, dann hast du Nachteile.
- Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber solltest du dich schnell arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.