Gründungszuschuss
Als Empfänger von Arbeitslosengeld I kannst du einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen.
- Es gelten bestimmte Voraussetzungen.
- Der Gründungszuschuss entspricht der Höhe deines Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro für deine soziale Absicherung.
- Diese Förderung für Existenzgründer erhältst du 6 Monate.
- Du kannst für weitere 9 Monate nochmal die Sozialzulage beantragen.
- Du musst den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen.