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Gründungszuschuss

Als Empfänger von Arbeitslosengeld I kannst du einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen.

  • Es gelten bestimmte Voraussetzungen.
  • Der Gründungszuschuss entspricht der Höhe deines Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro für deine soziale Absicherung.
  • Diese Förderung für Existenzgründer erhältst du 6 Monate.
  • Du kannst für weitere 9 Monate nochmal die Sozialzulage beantragen.
  • Du musst den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen.