Fachkraft im Rahmen des Gesetzes
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht allen qualifizierten Fachkräften die Einreise zur Erwerbstätigkeit beziehungsweise Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche mit dem Ziel, Fachkräftemangel zu bekämpfen (Fachkräfte § 18 Abs. 3 AufenthG).
Der Begriff „qualifizierte Fachkraft“ beinhaltet folgende Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung
- Höhere Abschlüsse (zum Beispiel Promotion)
- Abgeschlossenes Abitur