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Fachkraft im Rahmen des Gesetzes

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht allen qualifizierten Fachkräften die Einreise zur Erwerbstätigkeit beziehungsweise Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche mit dem Ziel, Fachkräftemangel zu bekämpfen (Fachkräfte § 18 Abs. 3 AufenthG).

Der Begriff „qualifizierte Fachkraft“ beinhaltet folgende Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung
  • Höhere Abschlüsse (zum Beispiel Promotion)
  • Abgeschlossenes Abitur