Erstuntersuchung - was ist das?
Wenn du noch nicht volljährig bist – also unter 18 Jahre – brauchst du eine Bescheinigung zur gesundheitlichen Befähigung. Das ist festgelegt im Jugendarbeitsschutzgesetz (§§32, 33, 59 JArbSchG).
Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige Stelle.
Du kannst dich vom Betriebsarzt untersuchen lassen oder gehst zu deinem Hausarzt. Die Untersuchung darf nicht älter als 14 Monate zurückliegen.