Elternzeit
In Deutschland ist es für beide Elternteile möglich, nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit zu nehmen. In der Zeit ist man nicht voll erwerbstätig und erhält vom Arbeitgeber keinen Lohn.
Für die Zeit kann man Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen (Jugendamt im Landkreis Teltow-Fläming).
Das Recht auf Elterngeld ist abhängig von deinem Aufenthaltsstatus.