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Eingliederungszuschuss

Dieser ist erhältlich bei der Einstellung von arbeitslos gemeldeten Personen, wenn von der Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist.

  • Die Agentur für Arbeit zahlt einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
  • Die Förderung ist zeitlich befristet.
  • Förderhöhe und –dauer hängen vom Einzelfall ab.
  • Fähigkeiten können gezeigt und erkannt werden.
  • Die Beantragung muss vor Einstellung erfolgen.

Eine normale betriebsübliche Einarbeitung wird nicht gefördert.