Du kündigst selber (Eigenkündigung)
- Das musst du schriftlich machen.
- Eine Regelung zur Kündigungsfrist findest du im Arbeitsvertrag. Falls dort nichts geregelt ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB).
- Im Idealfall hast du bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben.
- Bei einer Eigenkündigung ohne neuen Job beginnt die Arbeitslosigkeit:
- mit Sperre vom Arbeitsamt und finanzielle Nachteile.