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Du kündigst selber (Eigenkündigung)

  • Das musst du schriftlich machen.
  • Eine Regelung zur Kündigungsfrist findest du im Arbeitsvertrag. Falls dort nichts geregelt ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB).
  • Im Idealfall hast du bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben.
  • Bei einer Eigenkündigung ohne neuen Job beginnt die Arbeitslosigkeit:
    • mit Sperre vom Arbeitsamt und finanzielle Nachteile.