Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist seit 1. März 2020 in Kraft. Mit dem Gesetz wird qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten eine Einwanderung nach Deutschland erleichtert. Mögliche Zwecke der Einreise sind definiert. Es gibt Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen.
Im Jahr 2023 wurde das Gesetz überarbeitet und beruht auf drei Säulen:
- Fachkräftesäule (gültig seit 18. November 2023)
- Erfahrungssäule (greift zum 01. März 2024)
- Potenzialsäule (greift zum 01. Juni 2024)
Das Verfahren von der Antragsstellung bis zur Erteilung des Visums nimmt einige Zeit in Anspruch.
Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft aus einem Drittstaat ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81 AufenthG) bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten.
Das kann die Dauer des Verwaltungsverfahrens bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen.