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Dein Arbeitgeber kündigt dich

  • Prüfe, ob dein Arbeitgeber die Kündigungsfristen beachtet hat.
  • Du bist dir unsicher, ob die Kündigung korrekt ist: kontaktiere eine Beratungsstelle (zum Beispiel Migration und gute Arbeit, Faire Arbeit).
  • Arbeitssuchend-Meldung bei Agentur für Arbeit
    • spätestens 3 Monate vor Beschäftigungsende oder
    • innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt einer kurzfristigen Kündigung
  • Arbeitslos-Meldung bei der Agentur für Arbeit
    • frühestens 3 Monate for Beschäftigungsende
    • spätestens am 1.Tag der Arbeitslosigkeit
    • Die Meldung ist Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.