Dein Arbeitgeber kündigt dich
- Prüfe, ob dein Arbeitgeber die Kündigungsfristen beachtet hat.
- Du bist dir unsicher, ob die Kündigung korrekt ist: kontaktiere eine Beratungsstelle (zum Beispiel Migration und gute Arbeit, Faire Arbeit).
- Arbeitssuchend-Meldung bei Agentur für Arbeit
- spätestens 3 Monate vor Beschäftigungsende oder
- innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt einer kurzfristigen Kündigung
- Arbeitslos-Meldung bei der Agentur für Arbeit
- frühestens 3 Monate for Beschäftigungsende
- spätestens am 1.Tag der Arbeitslosigkeit
- Die Meldung ist Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.