Bildungsurlaub
Beschäftigte haben ein Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Dabei stehen bei Vollbeschäftigung 5 Tage im Jahr zur Verfügung. Während der Teilnehme wird Lohn/Gehalt weitergezahlt. Die Weiterbildungskosten musst du in der Regel selbst zahlen.