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Bildung und Teilhabe

"Leistungen zu Bildung und Teilhabe" ist Geld für Kinder und Jugendliche aus Familien mit einem kleinen Einkommen. Das Geld bekommen die Eltern für bestimmte Angebote, die für die Kinder und Jugendlichen eine Unterstützung sind in Schule und Kindergarten.

Voraussetzung

Die Familie erhält finanzielle Unterstützung. Das sind zum Beispiel Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen.

Beispiele, wofür die Eltern Geld beantragen können

  • Ausflüge und Fahrten mit der Klasse oder der Kindergartengruppe
  • Schuldbedarf, zum Beispiel eine Schultasche, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial
  • Fahrtkosten von Schülerinnen und Schülern zur Schule
  • Lern-Förderungen, wie zum Beispiel Nachhilfe
  • Mittagessen in Ganztags-Schulen oder Kindergärten
  • Teilnahme am Musik-Unterricht
  • Mitglied sein in einem Sportverein
  • Kurse an Volkshochschulen besuchen
  • in ein Museum, Theater, Musical gehen

Wenn die Eltern Bürgergeld erhalten, erfolgt die Beantragung im Jobcenter Teltow-Fläming. Für alle anderen Eltern ist das Sozialamt vom Landkreis Teltow-Fläming der richtige Ansprechpartner.