Berufssprachkurse gem. §45a AufenthG
Dieses Sprachlernangebot kann auch von Menschen mit Migrationshintergrund genutzt werden, die bereits berufstätig sind.
- Teilnahme an einem entsprechenden Sprachkurs über einen Sprachkursträger
- kostenbefreite Teilnahme für Beschäftigte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen unter 20.000 Euro (beziehungsweise 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten)
- Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit für Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20.000 Euro (beziehungsweise 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten)
- Zahlung des Kostenbeitrags kann durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin erfolgen.
- Erstattung vom hälftigen Kostenbeitrag durch das BAMF unter bestimmten Voraussetzungen
- Ansprechpartner: SBH Nordost GmbH, Strausberger Bildungs- und Sozialwerk e.V., Volkshochschule Teltow-Fläming