Bei besonderen Leistungen in der Grundschule
- Wenn Schülerinnen oder Schüler besonders gut sind, können sie ab der 5. Klasse ein Gymnasium oder eine Gesamtschule besuchen.
- Das ist möglich zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen.
- Die Eltern müssen einen Antrag stellen auf "Erstellung einer Empfehlung der Grundschule".