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Bei besonderen Leistungen in der Grundschule

  • Wenn Schülerinnen oder Schüler besonders gut sind, können sie ab der 5. Klasse ein Gymnasium oder eine Gesamtschule besuchen.
  • Das ist möglich zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen.
  • Die Eltern müssen einen Antrag stellen auf "Erstellung einer Empfehlung der Grundschule".