Ausländische Abschlüsse/Anerkennung - für eine Erwerbstätigkeit
Die Anerkennung des ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlusses ist ganz oft eine Voraussetzung, wenn man aus einem Drittstaat nach Deutschland kommt, um eine Arbeit aufzunehmen.
Menschen mit beruflicher Qualifizierung
Die zuständige Stelle ist die jeweilige Berufskammer, die für Ihr Unternehmen zuständig ist.
Menschen mit Hochschulabschluss
Ansprechpartner ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Diese stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus. Das gilt nur für abgeschlossene Hochschulausbildungen.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Informationsportale für die Anerkennung:
- Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen (bq-Portal)
- Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Anerkennung in Deutschland)
- Informationsportal für ausländische Bildungsabschlüsse (Anabin)