Arbeitszeugnis/Beurteilung
Das Arbeitszeugnis oder eine Beurteilung erhältst du vom Arbeitgeber, wenn dein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet.
Grundsätzlich hast du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Anspruch darauf.
Einfaches Arbeitszeugnis
- Das ist eine schriftliche Bestätigung mit kurzer Angabe zu Art und Dauer deiner Beschäftigung.
- Eine Beurteilung deiner Arbeitsleistung fehlt.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Auch bei kurzer Dauer deines Arbeitsverhältnisses hast du einen Anspruch darauf.
- Es beinhaltet:
- deine persönlichen Daten
- Art und Dauer der Beschäftigung
- genaue Beschreibung der Tätigkeiten, die du gemacht hast
- Bewertung von Sozialverhalten, Arbeitsqualität und Arbeitsgeschwindigkeit, Leistungsbereitschaft und Fachkenntnisse
Negative Bemerkungen oder Beurteilungen sind in der Regel nicht erlaubt.
Wenn du kein Arbeitszeugnis am Beschäftigungsende erhältst, dann fordere am besten deinen Arbeitgeber schriftlich dazu auf.
Der Anspruch verlischt nach einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.