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Arbeitserlaubnis

Menschen aus einem EU-Land oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen, ‎Schweiz

können direkt eine Beschäftigung aufnehmen.

Menschen aus anderen Ländern

brauchen eine Arbeitserlaubnis. Sie ist abhängig vom Aufenthaltsstatus (Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung, Duldung, Aufenthaltsgestattung). Im Ausweis ist eine entsprechende Eintragung vermerkt.