Arbeitserlaubnis
Menschen aus einem EU-Land oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
können direkt eine Beschäftigung aufnehmen.
Menschen aus anderen Ländern
brauchen eine Arbeitserlaubnis. Sie ist abhängig vom Aufenthaltsstatus (Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung, Duldung, Aufenthaltsgestattung). Im Ausweis ist eine entsprechende Eintragung vermerkt.