Anspruch auf Kindergeld
Kindergeld wird für junge Erwachsene zwischen dem 18. und vollendeten 25. Lebensjahr gewährt. Es gelten diese Voraussetzungen:
- du absolvierst zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium
- du machst eine zweite Ausbildung und arbeitest maximal 20 Stunden pro Woche, das kann auch ein Minijob sein
- du machst ein Praktikum mit Bezug zum angestrebten Beruf
- du leistest Freiwilligendienst
- du meldest dich bei der Agentur für Arbeit "ausbildungsplatz-suchend"
- du bist arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit "ausbildungsplatz-suchend" gemeldet. Das gilt nur für Personen, die jünger als 21 Jahre sind.