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Anspruch auf Kindergeld

Kindergeld wird für junge Erwachsene zwischen dem 18. und vollendeten 25. Lebensjahr gewährt. Es gelten diese Voraussetzungen:

  • du absolvierst zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium
  • du machst eine zweite Ausbildung und arbeitest maximal 20 Stunden pro Woche, das kann auch ein Minijob sein
  • du machst ein Praktikum mit Bezug zum angestrebten Beruf
  • du leistest Freiwilligendienst
  • du meldest dich bei der Agentur für Arbeit "ausbildungsplatz-suchend" 
  • du bist arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit "ausbildungsplatz-suchend" gemeldet. Das gilt nur für Personen, die jünger als 21 Jahre sind.